Donnerstag, 25. April 2024
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Bericht: Asyl-Quoten unterscheiden sich stark von Bundesland zu Bundesland
Die Anerkennungsquoten für Asylsuchende unterscheiden sich stark von Bundesland zu Bundesland. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hervorgeht, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitag) berichten, war die Schutzquote von Flüchtlingen aus dem Irak in den ersten sechs Monaten dieses Jahres in Bremen mit 96,4 Prozent fast doppelt so hoch wie in Berlin, wo die Quote bei 50,3 Prozent lag. Auch bei den Entscheidungen über die Anträge von Afghanen und Iranern zeigten sich große Unterschiede. So lag die Spannbreite der positiven Asylbescheide bei Antragstellern aus Afghanistan zwischen 30,9 Prozent (Brandenburg) und 65 Prozent (Bremen). Bei Asylbewerbern aus dem Iran lag die Schutzquote zwischen 37,6 Prozent (Bayern) und 85 Prozent (Bremen). Die Schutzquoten von syrischen Asylbewerbern lagen dagegen in allen Bundesländern über 99 Prozent. Diese sogenannte "bereinigte Schutzquote" beschreibt den Anteil der Asylbewerber, die Asyl, einen anerkannten Flüchtlingsstatus, subsidiären oder anderen Schutz erhalten haben. Sie dürfen als Flüchtlinge in Deutschland bleiben. Verfahren, die aus formellen Gründen entschieden wurden, etwa weil ein anderer EU-Staat für die Entscheidung zuständig ist, werden bei der bereinigten Anerkennungsquote nicht berücksichtigt. Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) zeigte sich angesichts der Zahlen besorgt: "Es ist nicht zu leugnen: Es gibt in den Bundesländern sehr unterschiedliche Anerkennungsquoten, ohne dass plausible Erklärungen hierfür ersichtlich wären", sagte sie den Funke-Zeitungen. "Es darf aber nicht sein, dass afghanische Flüchtlinge beispielsweise in Brandenburg oder Bayern nur etwa halb so große Chancen auf einen Schutzstatus haben wie in Bremen." Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass über Asylanträge entscheidet, handele es sich um eine Bundesbehörde, so die Abgeordnete. "Die Chancen für eine Anerkennung sollten deshalb bundeseinheitlich gleich sein." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 12.10.2017 - 20:50 Uhr
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