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Union warnt SPD vor Antrag zur Abschaffung des Paragrafen 219a


Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Nach der Verurteilung einer Frauenärztin wegen Reklame (mit Preishinweis) für Schwangerschaftsabbrüche will die SPD das spezielle Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen - die Union ist jedoch dagegen. "Wir wollen den Paragrafen 219a StGB abschaffen. Er ist entbehrlich, da Ärzten Werbung grundsätzlich untersagt ist, egal für welche Leistung. Die SPD setzt sich daher fraktionsübergreifend für eine gemeinsame Initiative ein", sagte SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles der "Bild" (Samstagsausgabe).

Der Paragraf stamme aus der Nazi-Zeit und sei völlig aus der Zeit gefallen. "Justiz und Gesetzgeber dürfen sich nicht von Scharfmachern vor den Karren spannen lassen, die Frauenärztinnen und -ärzte kriminalisieren, die redlich ihrer Arbeit nachgehen", so Nahles weiter. Heftige Kritik an dem Vorstoß kommt von der Union. Die Bremer Landesvorsitzende der Frauenunion, CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Motschmann sagte der "Bild": "Es bleibt dabei, dass es keine Werbung für Abtreibung geben darf." Niemand könne eine Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wollen. "Durch die Beratungspflicht gibt es das von der SPD behauptete Informationsdefizit nicht. Das wird die Union auch in den Koalitionsverhandlungen deutlich machen und durchsetzen." Eine klare Warnung in Richtung SPD kommt auch von Unionsfraktionsvize Gitta Connemann (CDU): "Werbung für Abtreibung - das lehne ich strikt ab. Es gibt keinen Informationsmangel." Durch die Pflichtberatung werde jede Schwangere in einer Konfliktsituation erreicht. "Dieses Thema eignet sich nicht für `Koalitionspoker`. Das wird dem Ernst des Themas und der schwierigen Lage betroffener Frauen nicht gerecht." Auch CSU-Landesgruppen-Chef Alexander Dobrindt warnt: "Hier muss der besonderen ethischen Verantwortung nachgekommen werden. Es darf kein Geschäftsmodell als Normalität beworben werden das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht." Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte sich am Freitag ebenfalls mit dem Thema befasst und die Mediziner zur Wahrung der Berufsordnung aufgerufen: "Ärztinnen und Ärzte haben die Vorschriften ihrer Berufsordnung zu beachten. Diese enthält unter anderem Regelungen zur Achtung des Lebens und der Selbstbestimmung ihrer Patientinnen und Patienten sowie zur zulässigen Werbung im Sinne einer sachgerechten und angemessenen Information." Eine sachliche individuelle Information sei keine Werbung. Diese diene der Orientierung zur persönlichen Entscheidung der Frau. "Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen umfassenden Beratung zu Schwangerschaftsnotlagen haben die Frauen das Recht zu erfahren, welche Hilfen zur Verfügung stehen und welche Ärztinnen und Ärzte helfen können", so der Vorstand der Bundesärztekammer.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 09.12.2017 - 00:00 Uhr

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