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Finanzmärkte aktuell:

Bundestrojaner für Smartphones nicht einsatzbereit


Geschäftsfrauen mit Smartphone / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Überwachungssoftware RCIS ("Bundestrojaner") kann bislang nicht auf Smartphones und bei Messerdiensten wie WhatsApp eingesetzt werden. Das berichtet die "Welt" in ihrer Dienstagausgabe unter Berufung auf Sicherheitskreise. Im vierten Quartal 2017 sollte die erweiterte Software RCIS 2.0 eigentlich einsatzbereit sein, mit der auch verschlüsselte Chatprogramme überwacht werden können.

Die Fertigstellung aber verzögert sich. "Die Software wird kontinuierlich weiterentwickelt", teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums (BMI) auf Anfrage mit. Es würden aber "grundsätzlich keine Auskünfte zum Entwicklungsstand polizeilicher Einsatzmittel" erteilt. Im Februar 2016 hatte das Bundesinnenministerium eine erste Version der BKA-Überwachungssoftware offiziell zum Einsatz freigegeben. Im Juni wurde zudem die Strafprozessordnung reformiert. Die Software darf nun bei Ermittlungen zu diversen Straftaten eingesetzt werden. Tatsächlich aber wurde der Bundestrojaner nach "Welt"-Informationen bislang noch nie durch Polizeibehörden eingesetzt. Das Programm gilt als weitestgehend unbrauchbar, da nur Skype-Telefonate auf Windows-Computern überwacht werden können. Die neu eingerichtete Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) mit Sitz in München soll zukünftig Cyberwerkzeuge für Polizei und Verfassungsschutz erforschen und entwickeln. Wie die "Welt" berichtet, gibt es allerdings weiterhin erhebliche Probleme bei der Personalgewinnung. Im Haushaltsplan 2017 waren 120 Stellen für ZITiS vorgesehen. Aktuell arbeiten in der Zentralstelle allerdings nur 24 Mitarbeiter, wovon 20 aus anderen Behörden stammen. Ab 01. Januar 2018 soll es insgesamt 30 Beschäftigte bei ZITiS geben. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) offenbar plant, die Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden auszuweiten. Laut einer Beschlusslage für die Innenministerkonferenz sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Strafverfolgern den Zugang zu Autos oder Wohnungen zu erleichtern. Es gehe dabei vor allem um die "verdeckte Überwindung von Sicherheitssystemen" wie elektronischen Alarmanlagen bei Wohnungen und Verriegelungen von Fahrzeugen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 12.12.2017 - 00:00 Uhr

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