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Finanzmärkte aktuell:

PKM-Vorsitzender fürchtet Abmahnwelle wegen DSGVO


Tastatur / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unions-Bundestagsfraktion (PKM), Christian von Stetten (CDU), hat die Bundesregierung wegen ihres Umgangs mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kritisiert. Er fürchte eine Abmahnwelle, die ab Freitag vor allem Vereine und Mittelständler treffen werde, sagte von Stetten der "Heilbronner Stimme" (Donnerstagsausgabe). "Zwei Jahre hatte die Bundesregierung Zeit, sich vorzubereiten und den `Abmahnvereinen` und `Abmahnanwälten`, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai das Handwerk zu legen."

Dass dies in der Bundeskabinettssitzung am Mittwoch wieder nicht geschehen sei, bedeute eine Gefahr für mittelständische Unternehmen und in Vereinen für ehrenamtlich engagierte Bürger. Von Stetten machte deutlich, dass der Koalitionsvertrag in einem entscheidenden Punkt nicht umgesetzt worden sei. "Um die Bürgerinnen und Bürger vor kostenpflichtigen Abmahnungen durch sogenannte `Abmahnvereine` und `Abmahnanwälte` zu schützen, hat die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag in Zeile 5.819 bis 5.821 vereinbart, `(...) den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts [zu] verhindern, z. B. durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes, und so kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher [zu] schützen.`" Die Regierung zwinge somit selbst kleine Vereine und Firmen, eigene Datenschutzbeauftragte einzusetzen. "Dass die Bundesregierung es bis heute nicht geschafft hat, diese im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung rechtzeitig vor Inkrafttreten umzusetzen, kann nun gravierende Folgen haben", sagte der PKM-Chef der Zeitung. Von Stetten glaubt, dass schon Tausende Briefe vorbreitet sind, die am 25. Mai an Vereine geschickt werden. Im Einzelfall könnten Kosten von mehreren Hundert Euro auf einen Verein zukommen. Deutschland hätte auch dem Beispiel Österreichs folgen können, so von Stetten. Das Nachbarland gehe flexibler mit dem neuen EU-Recht um.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 23.05.2018 - 18:07 Uhr

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