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Finanzmärkte aktuell:

Zahlreiche Apps erfüllen Datenschutzanforderungen nicht


Ein Pärchen wartet am Flughafen / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Zahlreiche der gängigen Apps werden den neuen Datenschutzanforderungen nicht gerecht. Das ergab eine Analyse von 58 der beliebtesten Messenger-, Shopping- und Sharing-Apps, die das "Handelsblatt" in Auftrag gegeben hat. Geprüft wurden die Programme demnach mit dem "Datenschutzscanner".

Diese Anwendung wurde durch ein Forschungskonsortium aus dem Institut für Angewandte Informatik, Media Test Digital, der Quadriga Hochschule Berlin und dem Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft entwickelt und durch das Bundesforschungsministerium gefördert. Sie überprüft mithilfe von Algorithmen und künstlicher Intelligenz die Datenschutzerklärungen von den am meisten benutzten Apps in Deutschland. Der Prototyp ist seit Kurzem fertig. 41 Prozent der geprüften Apps hatten keine beziehungsweise nach den gesetzlichen Vorgaben nur unzureichende Kontaktdaten. "Das heißt, der Nutzer kann sich nicht mit dem Anbieter der App in Verbindung setzen, zum Beispiel um Auskunft über die Datenverarbeitung und -erhebung einzuholen", sagte Frank Ingenrieth, juristischer Leiter des Projekts Datenschutzscanner. Besonders eklatant war die Lücke zwischen Anspruch und Realität bei den Messengerdiensten: 70 Prozent der Apps in diesem Bereich erfüllten die Anforderungen an die Kontaktdaten nicht. Das Gleiche gilt für 47 Prozent der Sharing-Apps, also Apps, mit denen man etwa ein Fahrrad leihen kann. Die neue DSGVO stellt hohe Anforderungen an den Datenschutz von Programmen. So müssen die Datenschutzerklärungen verständlich sein für den Nutzer – ein Kriterium, welches viele Apps nicht erfüllen. Nicht nur sind bei mehr als einem Drittel der getesteten Apps die Formulierungen in der Datenschutzerklärung ungenau. 28 Prozent der geprüften Apps verfügen laut der Analyse noch nicht einmal über eine Datenschutzerklärung auf Deutsch.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 11.09.2018 - 07:18 Uhr

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