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Finanzmärkte aktuell:

"Gender Pay Gap" unverändert bei 21 Prozent


Geschäftsfrauen mit Smartphone / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Im Jahr 2018 ist der allgemeine Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – also der unbereinigte "Gender Pay Gap" – im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Frauen verdienten mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 17,09 Euro 21 Prozent weniger als Männer (21,60 Euro), teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Die wichtigsten messbaren Gründe für den unbereinigten "Gender Pay Gap" sind demnach weiterhin, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird, und sie seltener Führungspositionen erreichen.

Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger. Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung waren im Jahr 2017 in Deutschland 10,6 Millionen Personen von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit beschäftigt. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen Erwerbstätigen lag bei 27 Prozent. Allerdings war fast jede zweite erwerbstätige Frau (47 Prozent) in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur neun Prozent. Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 Prozent) beziehungsweise andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (18 Prozent) an. Ein großer Teil der Männer nannte hingegen als Hauptgrund für die Teilzeitbeschäftigung eine parallel laufende Ausbildung oder berufliche Fortbildung (25 Prozent). Rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen sind strukturbedingt, so die Statistiker. Das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten "Gender Pay Gap". Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2014 pro Stunde sechs Prozent weniger als Männer. Hier müsse allerdings berücksichtigt werden, dass der ermittelte Wert eine Obergrenze ist, teilte das Bundesamt mit. Es ist demnach davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 14.03.2019 - 08:12 Uhr

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