Donnerstag, 28. März 2024
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09:18Tausende Ermittlungsverfahren wegen Betrug bei Corona-Hilfen
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Börse

Am Mittwoch hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.475 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem verhaltenen Start stieg der Dax bis zum frühen Nachmittag auf ein Allzeithoch von 18.511 Punkten. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bericht: Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus rückt näher


Baustelle / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Eine steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus in Deutschland wird wahrscheinlicher. Die Bundesregierung habe sich auf die Länder zubewegt, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf ein Schreiben der Bundesregierung. Das Bundeskanzleramt sagte demnach zu, zeitnah die vorgesehene Baukostenobergrenze für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung von zuletzt geplant 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche auf 3.500 Euro zu erhöhen.

Wenn die Länder an diesem Freitag dem Gesetz im Bundesrat zustimmten, werde die Bundesregierung dies zu Protokoll geben, heißt es in dem Schreiben, über das die FAZ berichtet. Auf seiner letzten Sitzung im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat die Beratung über das Thema noch kurzfristig von der Tagesordnung genommen, weil eine Mehrheit dafür unwahrscheinlich war. Die zugesagte Erhöhung der Baukostenobergrenze soll laut FAZ für Investitionen in Regionen mit angespannter Wohnungslage gelten. Dazu zählen Gebiete, die nach der Wohngeldverordnung den Mietenstufen IV bis VI zugeordnet wurden, als die Baugenehmigung beantragt wurde. Das Gesetz verspricht schnellen Investoren, die neue Mietwohnungen planen, eine Sonderabschreibung. Der Bauantrag muss dazu bis Ende 2021 gestellt werden. Allerdings wird die steuerliche Förderung an Bedingungen geknüpft. Die Baukosten werden gedeckelt, um zu verhindern, dass Vermieter von Luxusapartments die Steuervergünstigung erhalten - daher die 3.000 Euro beziehungsweise 3.500 Euro je Quadratmeter. Dabei geht es um die reinen Baukosten, der Aufwand für das Grundstück wird dabei nicht berücksichtigt. Steuerlich geltend machen können die Immobilienanleger nach dem Gesetz nur bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 27.06.2019 - 11:05 Uhr

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