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Parteienrechtler hält Entscheidung gegen Sachsen-AfD für richtig
Der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok hat die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses verteidigt, die Liste der AfD aus formalen Gründen zu kürzen. "Das Wahlrecht ist formal zu handhaben, um Manipulationen auszuschließen", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben). "Die Basis der Demokratie muss hier strikt beachtet werden." Morlok verwies in diesem Zusammenhang auf die Annullierung der Bürgerschaftswahl 1993 durch das Hamburger Verfassungsgericht, weil beim Nominierungs-Parteitag der CDU die Redezeiten nicht fair verteilt gewesen seien. "Da haben sich auch viele Leute aufgeregt und gesagt, das sei unverhältnismäßig. Aber man muss eben bestimmte Rechtsvorschriften ernst nehmen und Fehler ahnden." In jedem Fall sei es "besser, vorher streng zu sein, als hinterher eine Wahl aufheben zu müssen". Morlok betonte: "Die Plätze, die die AfD nicht besetzen kann, bleiben unbesetzt. So weit geht es nicht, dass eine Stimme für die AfD am Ende einer anderen Partei zugutekommt." Umgekehrt sei es aber auch ausgeschlossen, dass die Zahl der Mandate insgesamt verringert werde, um den Fehler der AfD auszugleichen. "Das Landeswahlgesetz sagt: Der Landtag hat 120 Mitglieder - es sei denn, es ergeben sich Änderungen aufgrund dieses Gesetzes." Doch im Gesetz stehe nun mal, dass, wenn eine Wahlliste erschöpft sei, eine Partei weniger Mandate bekomme. "Der Landtag wird also de facto verkleinert, wenn die Liste weniger Kandidaten enthält als die nach Stimmen eigentlich verdienten. Der Landtag wird aber nicht verkleinert, um die Proportionalität zu wahren." Die AfD könne den Fehler am besten dadurch ausgleichen, dass sie viele Direktmandate hole, erklärte der Experte. "Wenn die AfD viele Direktmandate gewinnt, wirkt sich die Entscheidung vielleicht gar nicht aus." Morlok war bis zu seiner Pensionierung Professor an der Universität Düsseldorf und gilt als der renommierteste Parteienrechtler in Deutschland. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 05.07.2019 - 20:02 Uhr
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