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Bericht: BAMF beschäftigte Rechtsextremist
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist ein Mitarbeiter entdeckt worden, der als Rechtsextremist eingestuft wird. Das berichtet die "Welt" (Freitagsausgabe) unter Berufung auf Behördenkreise. Demnach will die Flüchtlingsbehörde Konsequenzen ziehen und sich von dem Mitarbeiter trennen. Der Mann hatte laut Zeitung vor zwei Jahren angefangen, in einer Außenstelle zu arbeiten; später wurde sein Vertrag entfristet. Vor ein paar Monaten soll das BAMF schließlich einen Hinweis des NRW-Verfassungsschutzes auf den Mann erhalten und darauf reagiert haben. Der Mitarbeiter soll zwar nicht über Asylanträge entschieden haben, war aber offenbar an der Abwicklung sogenannter Dublin-Verfahren beteiligt, bei der es um die Rücküberstellung von Asylbewerbern in andere europäische Staaten geht. Das BAMF wollte Fragen der Zeitung zu dem konkreten Fall nicht beantworten. Die Behörde erklärte lediglich, dass es in der Vergangenheit bei "wenigen Einzelfällen" Verstöße gegen die Treuepflicht gegenüber dem Grundgesetz gegeben habe und dann "entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen" gezogen worden seien. Bei dem nun bekannt gewordenen Fall handelt es sich den Informationen der Zeitung zufolge um einen Mann, der vom NRW-Verfassungsschutz seit mehreren Jahren als Rechtsextremist betrachtet und im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) gespeichert ist. Der Mann ist laut Sicherheitskreisen Mitglied einer Bewegung, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Er soll zudem in der Rechtsrock-Szene aktiv gewesen sein. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, forderte die Flüchtlingsbehörde auf, Konsequenzen zu ziehen. "Wenn nun herauskommt, dass ein Mitarbeiter des BAMF in einschlägig rechten Kreisen vernetzt ist, zeigt sich, dass es Handlungsbedarf gibt im Bereich von Neueinstellungen", sagte sie der "Welt". Es solle "sehr ernsthaft darüber nachgedacht werden, dass auch bei Neuanstellungen beim BAMF Zuverlässigkeitsüberprüfungen für sensible Bereiche obligatorisch werden". Bislang seien Sicherheitsüberprüfungen im BAMF kein Standard bei Neustellungen, so die Behörde. Solche Kontrollen würden stattfinden, wenn die künftigen Mitarbeiter zum Beispiel mit Verschlusssachen zu tun hätten oder im direkten Sicherheitsbereich der Behörde eingesetzt seien. "Für eine flächendeckende Sicherheitsüberprüfung des BAMF-Personals beziehungsweise eine obligatorische Sicherheitsüberprüfung bei Neueinstellung fehlt dem BAMF derzeit die Rechtsgrundlage in Form einer spezialgesetzlichen Regelung", sagte ein Sprecher auf Anfrage der "Welt". © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 11.07.2019 - 14:23 Uhr
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