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Finanzmärkte aktuell:

Frühstartrente: Eltern können staatliche Förderung aufstocken


Mutter mit Kinderwagen (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat lang erwartete Details zu der von der Koalition geplanten Frühstartrente vorgelegt. Den entsprechenden Gesetzentwurf gab das Bundesfinanzministerium am Mittwoch in die sogenannte Ressortabstimmung, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Dem Entwurf zufolge sollen Eltern die staatliche Förderung von zehn Euro im Monat künftig mit bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufstocken können. Zudem sieht der Entwurf für Kinder, deren Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für sie eröffnen, ein staatliches Sondervermögen vor, in dem das Geld bis zur Volljährigkeit angelegt wird. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres soll das angesparte Vermögen in das geplante Altersvorsorgedepot übergehen.

Klingbeil sagte, man wolle, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen könnten. Eltern wolle man dabei unterstützen, schon für ihre Kinder vorzusorgen. Heute hänge das viel zu oft davon ab, ob die Eltern hohe Einkommen oder Vermögen hätten. Diese Ungleichheit setze sich dann oft bis ins Alter fort. Das wolle man ändern. Mit der Frühstartrente gebe man jungen Menschen schon früh ein Startkapital für die private Vorsorge mit. Das sei ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge, aber auch für mehr Chancengleichheit.

Mit der Frühstartrente will die schwarz-rote Koalition Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein. Eltern können den Betrag durch freiwillige Einzahlungen ergänzen. Entsprechende Eckpunkte für die Frühstartrente hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt nun erstmals die konkrete Ausgestaltung des Modells.

Demnach beginnt die Frühstartrente mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt dann der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Um die staatliche Einzahlung zu erhalten, müssen die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Das Depot können Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Das Finanzministerium schreibt dafür laut Entwurf eine Effektivkostendeckel von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Die Frühstartrente werde dann vierteljährlich jeweils rückwirkend für die vorangegangenen Monate an den Anbieter ausgezahlt.

Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.

Die Bundesregierung rechnet zum Start der Frühstartrente im Jahr 2027 mit Ausgaben in Höhe von 198 Millionen Euro. Der Betrag wachse durch das Hinzukommen neuer förderberechtigter Geburtsjahrgänge auf 411 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 an, heißt es in dem Entwurf. Das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstartrente soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 22.07.2026 - 09:25 Uhr

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