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Rufe nach schärferem Vorgehen gegen Gefährder werden lauter


Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026 / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin, werden die Rufe nach einem schärferen Vorgehen gegen Gefährder lauter.

"Ich glaube, alles, was solche Angriffe in Zukunft verhindert, ist eine gute Regelung", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Susanne Hierl (CSU), im RBB-Inforadio. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuvor ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Dieses bezieht sich auf die Anwendung des Jugendstrafrechts, den Einsatz von elektronischen Fußfesseln sowie das Thema Präventivhaft.

Zum Jugendstrafrecht sagte Hierl, dass man zum Beispiel sagen könnte, dass beim Anschluss an eine terroristische Vereinigung eine sogenannte Entwicklungsunreife nicht mehr gegeben sei. Dann könne Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Auch das Thema Bewährungsstrafen könne man angehen, sodass es für bestimmte Taten keine solche Strafe mehr gebe.

Zum Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei Gefährdern sagte Hierl: "Da müssen wir noch mal genauer draufschauen, ob das für jeden Fall sinnvoll ist, aber darüber nachzudenken ist auf jeden Fall ein guter Ansatz." Darüber hinaus seien einheitliche Regeln für eine Präventivhaft nötig. Bayern könne hier ein Vorbild sein, so Hierl.

Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings begrüßte die Vorschläge von Dobrindt zur Verschärfung des Jugendstrafrechts ebenfalls. "Die Vorschläge von Alexander Dobrindt haben meine volle Unterstützung. Insbesondere das Jugendstrafrecht darf nicht dazu führen, dass der Staat uns schutzlos lässt vor hochgefährlichen und oft bereits volljährigen Tätern", sagte Krings der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). Er halte es daher zusätzlich für notwendig, ab dem 18. Lebensjahr konsequent Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

Mit Blick auf den CSD-Anschlag sagte Krings, auf den Täter sei bei seiner früheren Verurteilung in Berlin mit großer Selbstverständlichkeit Jugendstrafrecht angewandt worden, obwohl er bei der Tat bereits 20 Jahre alt gewesen sei, sich systematisch radikalisiert habe und mit hoher krimineller Energie mehrmals Ausreiseversuche durchgeplant und unternommen habe. Dies zeuge eben nicht von einer "Entwicklungsverzögerung", sondern sei ein Beispiel für die Schieflage in der jugendgerichtlichen Praxis. Der Gesetzgeber müsse darauf eine klare Antwort geben. Die Volljährigkeit im Zivilrecht müsse künftig auch mit der vollen Verantwortlichkeit im Strafrecht einhergehen, so der Unionsfraktionsvize.

Der mutmaßliche Täter des Anschlags auf den Berliner CSD war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt. Im Mai war er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, für die ihm eine sogenannte "Vorbewährung" zugestanden wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe, gefordert.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 28.07.2026 - 10:44 Uhr

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