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Kommunalwahlen: Behrens verteidigt Nicht-Zulassung von AfD-Bewerbern


Wahllokal (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat die Entscheidung von vier lokalen Wahlausschüssen verteidigt, die in der zurückliegenden Woche jeweils einen AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am 13. September ausgeschlossen haben.

"Die Wahlausschüsse betrachten die jeweilige Person und die konkreten Erkenntnisse zu ihr. Dabei spielen öffentliche Äußerungen, politische Aktivitäten und weitere Informationen eine Rolle", sagte Behrens der "Welt". "Wir tun gut daran, diesen Gremien zu vertrauen. Sie haben ihre Aufgabe in der Vergangenheit gut bewältigt."

Die sozialdemokratische Politikerin wies Vorwürfe zurück, die rot-grüne Landesregierung habe die niedersächsische Wahlordnung im April gezielt verschärft, um Ausschlüsse von AfD-Politikern zu erleichtern. "Eine Verschärfung hat nicht stattgefunden." Die Landesregierung habe lediglich bereits bestehende Regeln konkretisiert. "Bewerber für das Amt eines Landrats oder Bürgermeisters, und allein um die geht es, mussten schon immer auf ihre Verfassungstreue überprüft werden", sagte Behrens. Derzeit hätten es die Wahlausschüsse häufiger als früher mit Bewerbern einer Partei zu tun, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. "Wenn deren Mitglieder für Ämter kandidieren, die dem Beamtenrecht unterliegen, müssen die kommunalen Wahlausschüsse genau hinschauen können. Deshalb haben wir es diesen Gremien ermöglicht, auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in ihre Prüfung einzubeziehen."

Behrens verwies in diesem Zusammenhang auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Darin sei die Einschätzung der AfD als gesichert rechtsextremistisch "sehr deutlich nachvollzogen" worden. "Die AfD geht dagegen vor, nun müssen wir die weitere gerichtliche Entwicklung abwarten. So lange ist die Partei als gesichert rechtsextremistisch zu bezeichnen und entsprechend zu behandeln. Das ist die Rechtslage", so die Innenministerin.

In den Städten Wilhelmshaven und Herzberg waren in dieser Woche die AfD-Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht zur Kommunalwahl zugelassen worden. In den Kreisen Friesland und Lüneburg schlossen die örtlichen Wahlausschüsse die Landrats-Kandidaten der AfD aus.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 02.08.2026 - 12:06 Uhr

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