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Finanzmärkte aktuell:

Polizeigewerkschaft sieht keine Versäumnisse bei CSD-Anschlag


Tatort nach Todesfahrt beim CSD (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht im Fall des Anschlags auf den CSD in Berlin keine Versäumnisse bei Polizei und Verfassungsschutz. Der mutmaßliche Attentäter sei den Sicherheitsbehörden bekannt gewesen und habe unter Beobachtung gestanden, sagte DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz der "Rheinischen Post". Sämtliche rechtlich zulässigen Befugnisse zur Gefahrenabwehr seien angewendet worden.

Stattdessen müsse bei Gesetzen und Ausstattung der Polizei nachgebessert werden. Für weitergehende Maßnahmen wie die elektronische Fußfessel oder eine längerfristige Präventivhaft fehlten in Berlin die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Zudem verfügten Polizei und Verfassungsschutz nicht über die personellen Ressourcen, um sämtliche Gefährder rund um die Uhr zu überwachen.

Teggatz kritisierte hingegen die Politik und Justiz. Die Politik hätte längst ein modernes Polizeigesetz mit umfassenden präventiven Befugnissen auf den Weg bringen müssen, so der Gewerkschaftsvorsitzende. Dazu gehörten aus seiner Sicht insbesondere Befugnisse wie die Präventivhaft, die elektronische Fußfessel, die Online-Durchsuchung, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie der Einsatz automatisierter Gesichts- und Verhaltenserkennung mittels Videotechnik und KI an öffentlichen Plätzen.

Die Entscheidung des Berliner Gerichts, eine sogenannte Vorbewährung anzuordnen, habe nun eine Tote und zahlreiche Verletzte zur Folge gehabt, fuhr Teggatz fort. Sollte das Gericht rechtlich keine andere Entscheidungsmöglichkeit gehabt haben, müsse das Jugendstrafrecht dringend angepasst werden, damit sich so etwas in Zukunft nicht wiederhole.

Am Dienstag fand eine Sondersitzung des Innenausschusses zum Anschlag auf den CSD in Berlin statt, in der es um die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Vorfeld des Anschlags ging.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 04.08.2026 - 14:58 Uhr

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