Freitag, 26. April 2024
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Maas: Lufthansa sollte Air-Berlin-Tickets akzeptieren
Nach dem Kauf großer Teile von Air Berlin sollte die Lufthansa nach Ansicht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auch etwas für Passagiere der insolventen Fluggesellschaft tun. Er forderte Kulanz gegenüber denen, deren Air-Berlin-Tickets jetzt voraussichtlich ohne Ersatz verfallen: "Es sollte im eigenen Interesse der Lufthansa liegen, sich jetzt möglichst kulant gegenüber den Kunden zu zeigen, und Air-Berlin-Tickets auf den von ihr übernommenen Strecken zu akzeptieren", sagte Maas den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstag). "Das wäre ein wichtiges Signal, um Kundenvertrauen nicht zu verlieren." Ähnlich äußerte sich der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. "Viele tausend Air-Berlin-Kunden werden von ihrem Geld nichts mehr wiedersehen", sagte er. "Die Lufthansa sollte sich großzügig zeigen und Air-Berlin-Kunden die Gebühren für bereits gebuchte Tickets erstatten." Air Berlin hatte am 15. August Insolvenz angemeldet. Wer vor dem Termin ein Ticket für einen Flug gekauft hat, der jetzt gestrichen ist, muss sich an den Insolvenzverwalter wenden, wenn er Geld zurückhaben will. Passagiere stehen in der Reihe der Gläubiger aber ganz hinten. Es ist unwahrscheinlich, dass sie überhaupt etwas zurück bekommen. Nur wer nach dem 15. August gebucht hat, wird sein Geld zurückerhalten. Es ist auf ein Sperrkonto geflossen. Air Berlin wird den Betrieb unter der eigenen Flugkennung AB spätestens am 28. Oktober einstellen. Lufthansa hatte vergangene Woche 81 der 134 Maschinen von Air Berlin nebst Start- und Landerechten gekauft. Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Unannehmlichkeiten der Passagiere nicht nötig. Versagt habe die Politik: Air Berlin sei nicht die erste Fluggesellschaft, die pleite gehe, sagte Verbraucherschützer Müller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Deshalb fordern wir schon seit Jahren, eine verpflichtende Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften." Maas sieht das ähnlich. "Wir sollten prüfen, eine europaweite Pflicht der Airlines zur Insolvenzabsicherung zum Schutz der Kunden einzuführen", sagte er. Bei den Beratungen über die EU-Fluggastrechteverordnung "sollten wir darüber diskutieren, inwiefern eine Insolvenzabsicherungspflicht in die Richtlinie aufgenommen wird". Im Pauschalreiserecht gibt es eine solche Regelung. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 19.10.2017 - 03:00 Uhr
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