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Zum Wochenausklang hat der Dax geringfügig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.707 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem Start leicht im Minus baute der Dax zunächst seine Verluste aus, bevor er auf das Niveau vom Morgen zurückkehrte. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Russland droht Großbritannien mit Angriffen


Mauer des Kreml in Moskau (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Moskau hat Großbritannien mit Angriffen gedroht, falls die Ukraine von London gelieferte Marschflugkörper gegen Ziele auf russischem Boden einsetzen sollte. Der britische Botschafter in Moskau, Nigel Casey, wurde am Montag einbestellt, wie das russische Außenministerium mitteilte.

Casey sei gewarnt worden, dass auf ukrainische Angriffe mit britischen Waffen auf Russland "jede militärische Einrichtung und Ausrüstung des Vereinigten Königreichs auf dem Territorium der Ukraine und darüber hinaus" eine Antwort erhalten werde.

Zuvor hatte Großbritanniens Außenminister David Cameron geäußert, dass die Ukraine jedes Recht besitze, Ziele auf russischem Boden anzugreifen. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow hatte diese Äußerungen als "gefährlich" bezeichnet.

In einem Bericht über die Einbestellung des britischen Botschafters listet die staatliche russische Nachrichtenagentur RIA Novosti mutmaßliche Beteiligungen der Briten an der Gegenoffensive Kiews im letzten Sommer oder bei Angriffen auf die russische Schwarzmeerflotte auf.

Laut RIA habe Kreml-Sprecher Dmitri Peskow diesbezüglich betont, dass London direkt in den Konflikt in der Ukraine verwickelt sei. Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine drohen russische Regierungsvertreter immer wieder den westlichen Verbündeten Kiews.

Unter Völkerrechtlern herrscht Einigkeit darüber, dass die Ukraine militärische Ziele auf russischem Territorium angreifen darf. In Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen heißt es: "Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 06.05.2024 - 18:32 Uhr

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