Am Donnerstag hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 17.917 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 1,0 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss.
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Nutzer an einem Computer / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Der Werbeblocker AdBlock Plus ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zulässig. Das Angebot verstoße nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, urteilte der I. Zivilsenat am Donnerstag (I ZR 154/16). Geklagt hatte der Axel-Springer-Verlag.
Der Einsatz des Programms liege "in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer", so die Richter. Die mittelbare Beeinträchtigung des Angebots der Klägerin sei nicht unlauter. Das Programm unterlaufe auch keine gegen Werbeblocker gerichteten Schutzvorkehrungen des Internetangebots der Klägerin. "Der Klägerin ist auch mit Blick auf das Grundrecht der Pressefreiheit zumutbar, den vom Einsatz des Programms ausgehenden Beeinträchtigung zu begegnen, indem sie die ihr möglichen Abwehrmaßnahmen ergreift", heißt es in der Urteilsbegründung. Dazu gehört etwa das Aussperren von Nutzern, die nicht bereit sind, auf den Einsatz des Werbeblockers zu verzichten.